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Fragen und Antworten rund um das Thema Trauung und Hochzeit

Ihre Hochzeitsfeier und Preise im Kloster Hornbach

Standesamtliche Trauungen

1. Können wir uns im Hotel Kloster Hornbach bzw. in unmittelbarer Nähe standesamtlich trauen lassen?

Ja – unser Hotel bietet sehr schöne Möglichkeiten für Ihre standesamtliche Trauung. Für eine Trauung mit bis zu 25 Personen bietet sich unsere Abtskapelle im Hause an. Bei mehr als 25 Personen steht Ihnen die Kapelle St. Fabian Stift zur Verfügung. Diese liegt ebenfalls auf dem Klostergelände und bietet rund 90 Personen Platz.

2. Welche Termine stehen für standesamtliche Trauungen zur Verfügung?

Vertreter des Standesamtes Zweibrücken Land stehen uns im Monat an rund zehn Tagen zur Verfügung - auch an Wochenenden. Die Termine werden vom hiesigen Standesamt vorgegeben.

3. An wen richten wir die Terminanfrage?

Sofern sich Ihre Anfrage lediglich auf eine Trauung bezieht und keine weiteren Leistungen des Hotels Kloster Hornbach gewünscht sind, sollten Sie die Anfrage direkt an das Standesamt in der Verbandsgemeinde Zweibrücken Land richten. Wünschen Sie im Anschluss an Ihre Trauung einen Empfang auf dem Klostergelände oder auch die komplette Ausrichtung Ihrer Hochzeitsfeier, so wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte direkt an unser Veranstaltungsteam:

Telefon: 06338 91010-72
oder 06338 91010-54
Fax: 06338 91010-89
Email: Veranstaltungen@kloster-hornbach.de

4. Wo/Wann reichen wir unsere Unterlagen ein?

Ihre Unterlagen können Sie frühestens sechs Monate vor Ihrem Trautermin auf Ihrem Heimatstandesamt einreichen. Dabei geben Sie an, dass die Trauung durch das Standesamt Zweibrücken Land erfolgen soll.

Die Kollegen Ihres Heimatstandesamtes teilen Ihnen vorab gerne mit, welche Dokumente im Einzelnen erforderlich sind. Sobald diese Unterlagen vorliegen, werden sie von Ihrem Heimatstandesamt nach Zweibrücken Land weitergesandt. Eine genaue Anschrift erhält jedes Brautpaar im Zuge der Vertragserstellung.

5. Wie verhält es sich mit Dekoration im Trauzimmer?

Für Ihre Trauung in der Abtskapelle und im St. Fabian Stift stehen Kerzen im Trauzimmer bereit. Die Dekoration kann von Ihnen natürlich gegen Aufpreis nach Belieben erweitert werden. Gerne empfiehlt unser Veranstaltungsteam Ihnen Floristen unseres Vertrauens, die die Dekoration nach Ihren Wünschen mit Ihnen abstimmen.

6. Wenn wir uns für einen Termin entschieden haben

Wie geht es dann weiter?

Die Termine für die standesamtliche Trauung werden ausschließlich von dem Standesamt in der Verbandsgemeinde Zweibrücken Land vergeben und bestätigt. 

Wir reservieren Ihnen den Termin aber gerne vorab unverbindlich für Sie vor. 

Sobald Sie den Termin auf dem Standesamt in Zweibrücken bestätigt bekommen haben, melden Sie sich wieder bei uns und wir können Ihnen die Vertragsunterlagen für die Räumlichkeiten Ihrer Feier zukommen lassen. 


Kirchliche Trauungen

1. Wo können wir uns im Umfeld des Hotels kirchlich trauen lassen?

Bei uns können Sie sich in unmittelbarer Nähe des Hotels kirchlich trauen lassen. Hierfür stehen Ihnen die Kapelle St. Fabian Stift, die Katholische Kirche St. Pirmin und die evangelische Klosterkirche zur Verfügung. Die Kapelle St. Fabian Stift liegt auf dem Klostergelände; die Evangelische Klosterkirche grenzt direkt an unser Hotel; die katholische Kirche St. Pirmin liegt am Ortsausgang von Hornbach und ist in ca. 10-15 Fußminuten zu erreichen.

2. An wen richten wir die Terminfrage für die kirchliche Trauung?

Sofern sich Ihre Anfrage lediglich auf eine Trauung bezieht und keine weiteren Leistungen des Hotels Kloster Hornbach gewünscht sind, sollten Sie die Anfrage direkt an das jeweilige Pfarramt richten. Wünschen Sie im Anschluss an Ihre Trauung einen Empfang auf dem Klostergelände oder auch die komplette Ausrichtung Ihrer Hochzeitsfeier, so wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte direkt an unser Veranstaltungsteam:

Franziska Lösch & Lena Drechsler 
Telefon: 06338 91010-72
oder 06338 91010-54
Fax: 06338 91010-89
Email: veranstaltungen@kloster-hornbach.de

 

3. Gibt es Geistliche vor Ort und/oder können wir unseren hiesigen Pfarrer einbeziehen?

Sofern es sich um eine evangelische Trauung handelt, stellt unser Veranstaltungsteam gerne den Kontakt zum hiesigen protestantischem Pfarramt her. Sofern Sie einen eigenen evangelischen Pfarrer mitbringen möchten, sollten Sie dies im Vorfeld mit dem protestantischen Pfarramt in Hornbach abstimmen.

Sofern Sie eine katholische Trauung in Hornbach planen, empfehlen wir, dass Sie Ihren Pfarrer in Ihre Planung einbeziehen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne Kontakte zu hiesigen katholischen Pfarrern. Es hat sich jedoch in den letzten Jahren gezeigt, dass es immer schwieriger wird, Pfarrer für eine Trauung in Hornbach zu verpflichten.

4. Wie verhält es sich mit der Dekoration der Kirchen oder der Kapelle St. Fabian Stift?

Gerne kann eine eigene Dekoration mitgebracht werden. Alternativ gibt Ihnen unser Veranstaltungsteam gerne passende Empfehlungen.

5. Welche Kosten kommen auf uns zu?

Bitte kontaktieren Sie dazu direkt das zuständige Pfarramt. Alle Kosten, die die kirchliche Trauung betreffen, werden direkt mit dem Pfarramt abgestimmt. Sofern die Trauung in der Kapelle St. Fabian Stift durchgeführt wird und das Veranstaltungsbüro die Kapelle für Sie anfragt, fällt ein Mietpreis in Höhe von € 225,00 an.


Hochzeitsfeier

1. Welche Räumlichkeiten stehen uns zur Verfügung?

Für Ihre ganz individuelle Feier stehen Ihnen im Hotel Kloster Hornbach unterschiedliche Räumlichkeiten zur Verfügung. Egal ob Sie im kleinen Kreis oder mit 100 Gästen feiern: Bei uns finden Sie das passende Ambiente. Hier eine Übersicht der unterschiedlichen Möglichkeiten:

Raum Größe / qm Lange-Tafel Bankettbestuhlung
HochZeit 125 50 100
DenkMal 85 30 55
Abtskapelle 30 20 -
Klostertafel 25 18 -
Gewächshaus im Kräutergarten 25 16 -
2. Fällt für den Veranstaltungsraum eine Raummiete an?

In all unseren Restaurants feiern Sie ohne eine Saalmiete. Die einzige Ausnahme bilden unsere zwei Veranstaltungsräume „HochZeit“ und "DenkMal". Sollten Sie in Raum "HochZeit" mit weniger als 55 Erwachsenen feiern, in Raum "DenkMal" mit weniger als 20 Erwachsenen, berechnen wir für die Differenz eine anteilige Raummiete in Höhe von € 30,00 pro Person.

3. Wer kümmert sich um die Dekoration des Festsaals, und ab wann ist dies möglich?

Gerne stellen wir Ihnen eine schlichte Dekoration und unterschiedliche Kerzenständer kostenfrei zur Verfügung. Damit Ihr großer Tag auch in Bezug auf die Dekoration einzigartig wird, empfehlen wir Ihnen, einen Floristen zu engagieren. Dies können die Floristen unseres Vertrauens sein, oder Sie bringen einen Floristen Ihrer Wahl mit bzw. übernehmen die Dekoration selbst.  Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Dekoration selbst. Bitte vermerken Sie, dass wir hierfür eine Aufwandspauschale in Höhe von € 59,00 pro Stunde und Mitarbeiter berechnen.

Meist dekoriert der Florist die Räumlichkeiten erst am Tag der Hochzeit; je nach Buchungslage kann die Dekoration aber auch schon am Vortag erfolgen.

4. Mit welchen Verpflegungskosten können wir für unsere Hochzeitsfeier rechnen? Bieten Sie auch Hochzeitspakete an?

Der Durchschnittspreis bzw. Erfahrungswert vergangener Hochzeiten liegt zwischen € 150,00 für Speisen und Getränke pro Person, begonnen mit dem Empfang mit Fingerfood bis zum Ende der Feier. Da jede Leistung im Detail individuell mit Ihnen abgestimmt wird, kann der Preis pro Person natürlich variieren.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass jedes Brautpaar seine ganz eigenen Vorstellungen vom „schönsten Tag des Lebens“ hat. Dem wird ein Paketangebot in der Regel nicht gerecht. Daher bevorzugen wir die individuelle Abstimmung aller Details und somit eine für beide Seiten faire Berechnung nach effektivem Verbrauch.

 

5. Wo können unsere Gäste übernachten?

Unser Haus verfügt über insgesamt 48 Zimmer. Größeren Gesellschaften können wir bis zu 12 Zimmer anbieten, denn wir möchten auch individuellen Gästen die Möglichkeit geben, bei uns zu übernachten. Zusätzlich arbeiten wir mit umliegenden Ferienwohnungen zusammen, die fast alle zu Fuß zu erreichen sind. Kommen Sie einfach auf uns zu!

6. Welche Punkte gibt es in Bezug auf Musik, Tanzfläche und Sperrzeiten zu beachten?

In allen unseren Festräumen gibt es die Möglichkeit, Musik über eine Raumanlage abzuspielen. Im Säulenzimmer, im Raum „HochZeit“ und im Raum „DenkMal“ können Sie Ihre eigene Playlist über ein Handy, einen PC oder ein Tablet an unsere Raumanlage anschließen. Einen DJ oder eine Band empfehlen wir auf Grund der Platzverhältnisse im Raum „HochZeit“ (Tanzfläche im Foyer vor dem Raum) und im Raum „DenkMal“ (Tanzfläche im Raum).

Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund der Lautstärke die unmittelbar über dem Raum "HochZeit" bzw. Raum „DenkMal“ liegenden acht bzw. vier Zimmer mit reserviert werden sollten. Auch weitere Zimmer, welche von Ihnen bzw. Ihren Gästen reserviert werden, teilen wir zunächst im Haupthaus über der Veranstaltungsetage zu. Dies ermöglicht Ihnen und Ihren Gästen eine Feier mit lauter Musik, ohne dass sich individuelle Gäste in Ihrer Ruhe gestört fühlen.

Bei uns können Sie ‚open end’ feiern. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir ab 00.00 Uhr einen Nachtkostenbeitrag berechnen. Sie richtet sich nach der Gästezahl zu Beginn der Veranstaltungen und ist in unseren AGB’s aufgeführt.

7. Wo können unsere Gäste parken?

Sie finden Parkplätze für Ihre Hochzeitsgäste direkt auf dem Klostergelände, an der gegenüberliegenden Straßenseite wie auch hinter dem Gebäude an der Hauptstraße 30. Grundsätzlich stehen auch rund um das Kloster Hornbach Parkplätze zur Verfügung.

8. Wie ist der weitere Ablauf, wenn wir uns für das Kloster Hornbach als Location entschieden haben?

Sobald Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Hochzeit im Hotel Kloster Hornbach zu feiern, werden wir Ihnen eine Reservierungsbestätigung sowie einen Bankettvertrag mit allen besprochenen Eckpunkten (wie Datum der Trauung, Zimmeranzahl etc.) zuschicken. Wir bitten Sie, die Vereinbarung innerhalb von zwei Wochen unterschrieben an uns zurück zu senden.

Im Rahmen der verbindlichen Buchung bitten wir um eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des zu erwartenden Gesamtumsatzes. Mit Eingang dieser Anzahlung ist Ihr Hochzeitstermin für beide Seiten verbindlich reserviert.

Die genauen Details sollten wir zwölf bis vier Wochen vor Ihrem großen Tag besprechen - auf Wunsch natürlich auch gerne früher. Sofern Sie auf von uns empfohlene externe Dienstleister zurückgreifen, koordinieren wir auch diese Termine bei uns im Haus entsprechend für Sie. Bitte denken Sie daran, externe Dienstleister frühzeitig zu buchen.

9. Wie verhält es sich mit den Zahlungsmodalitäten?

Im Anschluss an Ihre Feier lassen wir Ihnen eine Rechnung per Post zukommen. Der Rechnungsbetrag sollte bis 10 Tage nach Erhalt der Rechnung an das Hotel Kloster Hornbach überwiesen werden. Weitere Anzahlungen im Laufe der Vorbereitungszeit sind natürlich jederzeit möglich.

10. Was passiert, wenn wir die Hochzeit aus unvorhersehbaren Gründen stornieren müssen?

Die gebuchte Hochzeit kann bis 180 Tage vorher kostenfrei storniert werden. Danach gelten unsere Stornobedingungen der AGB’s. Grundsätzlich empfehlen wir, auch für Hochzeitsfeiern eine Reiserücktrittsversicherung (zum Beispiel über die HanseMerkur) abzuschließen.

11. Wir haben viele ältere Gäste und Familien mit Kindern. Ist das Kloster darauf eingerichtet?

Ältere Gäste und Familien mit Kindern sind herzlich willkommen. Die Veranstaltungsräume „HochZeit“ und „DenkMal“ sind mit dem Aufzug zu erreichen. Dieser fährt auch in das Untergeschoss, wo sich der Sanitärbereich befindet. Die weiteren Restaurants sind über wenige Stufen zu erreichen.

Für unsere kleinen Gäste haben wir einen separaten Wickelraum und eine Kindertoilette und können zahlreiche Hochstühle für die Abendfeier zur Verfügung stellen.

Kinderbetreuung

Ab 6 Kindern im Alter von 2-12 Jahren wird eine Kinderbetreuung benötigt.
Ab 15 Kindern müssen zwei Betreuer vor Ort sein.
Es kann auch eine Kinderbetreuung über das Kloster Hornbach gebucht werden
ab 20,00 € pro Betreuer/in (je nach Verfügbarkeit) und Stunde

12. Welche Kosten fallen für die Räumlichkeiten an?

Unser Raum HochZeit steht Ihnen ab 55 Personen ohne zusätzliche Raummiete zur Verfügung. Sollten Sie weniger als 55 Gäste sein, müssen wir eine Abstandsmiete berechnen:

Differenz der tatsächlichen Personenanzahl zu 55 Gästen x € 30,00.

Ein erstklassiger Service ist bei uns selbstverständlich!

Ab 17:00 Uhr fällt ein pauschaler Teamkostenzuschlag an:
bis 20 Personen € 150,00 pro Stunde
bis 45 Personen € 210,00 pro Stunde
ab 46 Personen € 250,00 pro Stunde
ab 70 Personen € 300,00 pro Stunde

Gerne stellen wir Ihnen die Räumlichkeit für Ihr Mittagessen bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Sollten Sie länger feiern möchten, geben Sie uns bitte im Vorhinein Bescheid, sodass wir dies bei der Reservierung direkt vermerken können. Ab 17:00 Uhr berechnen wir eine Teamkostenpauschale wie oben vermerkt.
Berechnungsgrundlage ist die in der Bankettvereinbarung gebuchte Personenzahl.

Ab 0:00 Uhr nachts fällt ein pauschaler Nachtarbeitszuschlag je nach Personenanzahl bei Feierlichkeiten an:

Im Voraus gebucht                             
bis 20 Personen 120,00 €/ Stunde     
bis 45 Personen 165,00 €/ Stunde             
ab 46 Personen 195,00 €/ Stunde                 
ab 70 Personen 230,00 €/ Stunde                 

Am Abend spontan gebucht
bis 20 Personen 150,00 €/ Stunde
bis 45 Personen 210,00 €/ Stunde
ab 46 Personen 250,00 €/ Stunde  
ab 70 Personen 300,00 €/ Stunde  

Sie erleichtern uns die Erstellung des Dienstplans für Ihre Feier, wenn Sie die anfallenden Nachtstunden vorher buchen. Sollte die Stimmung auch zu später Stunde noch so gut sein, dass Sie nochmals verlängern möchten, fallen die Preise „am Abend spontan gebucht“ an. Berechnungsgrundlage ist die in der Bankettvereinbarung gebuchte Personenzahl.

Ein erstklassiger Service ist bei uns selbstverständlich!

13. Können wir den Wein oder die Hochzeitstorte selbst mitbringen?

Selbstverständlich ist es möglich, einen eigenen Wein mitzubringen. Hierfür berechnen wir Korkgeld in Höhe von € 29,50 pro Flasche für Wein und Sekt oder € 39,50 pro Flasche für Champagner.
Auf Wunsch können Sie auch eine eigene Hochzeitstorte mitbringen, dabei fällt Tellergeld von € 2,50 pro Person an. Jeder weitere Kuchen wird zu je 15,00 € berechnet.

14. Dürfen Wunderkerzen angezündet werden?

Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Räumlichkeiten mit Rauchmeldern ausgestattet sind, bei denen eine direkte Verbindung zur Feuerwehr besteht, daher bitten wir um Verständnis, dass diese nicht genutzt werden dürfen. Sollte Feueralarm fahrlässig oder durch Unachtsamkeit ausgelöst werden, haftet der Verursacher in vollem Umfang für die Kosten. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, haftet der Gastgeber. Gleiches gilt für Schäden an Tisch- bzw. Stuhlwäsche.

Ihre Ansprechpartner

Für Ihre Feier
Marisca Schradt
& Lara Diener

Tel.:
+49 6338 / 910 10-54
+49 6338 / 910 10-56

E-Mail:
veranstaltungen@kloster-hornbach.de

Fax: +49 6338 / 910 10-89

Für Ihre Feier anfragen

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  • Im Klosterbezirk 66500 Hornbach
  • Tel: +49 6338 / 910 10-0
  • Fax: +49 6338 / 910 10-99
  • E-Mail: info@kloster-hornbach.de

GDS Codes:

  • AMADEUS: YX SCNKHK
    SABRE: YX 321836
  • GALILEO: YX CC407
    WORDLSPAN: YX 54433
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