Ihre Feier im Kloster Hornbach

Fragen und Antworten rund um das Thema Feiern im Kloster Hornbach

1. Welche Räumlichkeiten stehen uns zur Verfügung?

Für Ihre ganz individuelle Feier stehen Ihnen im Hotel Kloster Hornbach unterschiedliche Räumlichkeiten zur Verfügung. Egal ob Sie im kleinen Kreis oder mit 100 Gästen feiern: Bei uns finden Sie das passende Ambiente. Hier eine Übersicht der unterschiedlichen Möglichkeiten:

Raum Größe / qm Lange-Tafel Bankettbestuhlung
HochZeit 125 50 100
DenkMal 85 30 55
Abtskapelle 30 20 -
Klostertafel 25 18 -
Gewächshaus im Kräutergarten 25 16 -
2. Fällt für den Veranstaltungsraum eine Raummiete oder weitere Kosten an?

In all unseren Restaurants feiern Sie ohne eine Saalmiete. Die einzige Ausnahme bilden unsere zwei Veranstaltungsräume „HochZeit“ und "DenkMal". Sollten Sie in Raum "HochZeit" mit weniger als 55 Erwachsenen feiern, in Raum "DenkMal" mit weniger als 20 Erwachsenen, berechnen wir für die Differenz eine anteilige Raummiete in Höhe von € 30,00 pro Person.

Ab 0:00 Uhr nachts fällt ein pauschaler Nachtarbeitszuschlag je nach Personenanzahl bei Feierlichkeiten an:

Im Voraus gebucht                                        
bis 20 Personen 130,00 €/ Stunde              
bis 45 Personen 175,00 €/ Stunde                 
ab 46 Personen 205,00 €/ Stunde                
ab 70 Personen 240,00 €/ Stunde  

Am Abend spontan gebucht
bis 20 Personen 160,00 €/ Stunde
bis 45 Personen 220,00 €/ Stunde
ab 46 Personen 265,00 €/ Stunde  
ab 70 Personen 320,00 €/ Stunde  
              

Sie erleichtern uns die Erstellung des Dienstplans für Ihre Feier, wenn Sie die anfallenden
Nachtstunden vorher buchen. Sollte die Stimmung auch zu später Stunde noch so gut sein,
dass Sie nochmals verlängern möchten, fallen die Preise „am Abend spontan gebucht“ an.
Berechnungsgrundlage ist die in der Bankettvereinbarung gebuchte Personenzahl.

Service in der Mittagszeit

Ab 16:30 Uhr berechnen wir eine Teamkostenpauschale:
bis 20 Personen 160,00 €/ Stunde
bis 45 Personen 220,00 €/ Stunde
ab 46 Personen 265,00 €/ Stunde
ab 70 Personen 320,00 €/ Stunde
Berechnungsgrundlage ist die in der Bankettvereinbarung gebuchte Personenzahl.


Ein erstklassiger Service ist bei uns selbstverständlich!

 

3. Wer kümmert sich um die Dekoration des Festsaals, und ab wann ist dies möglich?

Gerne stellen wir Ihnen eine schlichte Dekoration und unterschiedliche Kerzenständer kostenfrei zur Verfügung. Damit Ihr Fest auch in Bezug auf die Dekoration einzigartig wird, empfehlen wir Ihnen, einen Floristen zu engagieren. Dies können die Floristen unseres Vertrauens sein, oder Sie bringen einen Floristen Ihrer Wahl mit bzw. übernehmen die Dekoration selbst. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Dekoration. Bitte vermerken Sie, dass wir hierfür eine Aufwandspauschale in Höhe von € 59,00 pro Stunde und Mitarbeiter berechnen.

Meist dekoriert der Florist die Räumlichkeiten erst am Tag der Feier; je nach Buchungslage kann die Dekoration aber auch schon am Vortag erfolgen.

4. Mit welchen Verpflegungskosten können wir für unsere Feier rechnen? Bieten Sie auch Pauschalen an?

Der Durchschnittspreis bzw. Erfahrungswert vergangener Feiern liegt bei € 100,00 für Speisen und Getränke pro Person, begonnen mit dem Empfang mit Fingerfood bis zum Ende der Feier. Da jede Leistung im Detail individuell mit Ihnen abgestimmt wird, kann der Preis pro Person natürlich variieren.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass jeder Gast seine ganz eigenen Vorstellungen von „seinem persönlichen Fest“ hat. Dem wird ein Pauschalangebot in der Regel nicht gerecht. Daher bevorzugen wir die individuelle Abstimmung aller Details und somit eine für beide Seiten faire Berechnung nach effektivem Verbrauch.

Sollten Sie jedoch eine Pauschale wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

5. Wo können unsere Gäste übernachten?

Unser Haus verfügt über insgesamt 33 Zimmer. Größeren Gesellschaften können wir bis zu 12 Zimmer anbieten, denn wir möchten auch individuellen Gästen die Möglichkeit geben, bei uns zu übernachten. Zusätzlich arbeiten wir mit umliegenden Ferienwohnungen zusammen, die fast alle zu Fuß zu erreichen sind. Kommen Sie einfach auf uns zu!

6. Welche Punkte gibt es in Bezug auf Musik, Tanzfläche und Sperrzeiten zu beachten?

In allen unseren Festräumen gibt es die Möglichkeit, Musik über eine Raumanlage abzuspielen. Im Säulenzimmer, im Raum „HochZeit“ und im Raum „DenkMal“ können Sie Ihre eigene Playlist über ein Handy, einen PC oder ein Tablet an unsere Raumanlage anschließen. Einen DJ oder eine Band empfehlen wir auf Grund der Platzverhältnisse im Raum „HochZeit“ (Tanzfläche im Foyer vor dem Raum) und im Raum „DenkMal“ (Tanzfläche im Raum).

Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Livemusik die unmittelbar über dem Raum "HochZeit" bzw. Raum „DenkMal“ liegenden sechs Zimmer mit reserviert werden sollten. Auch weitere Zimmer, welche von Ihnen bzw. Ihren Gästen reserviert werden, teilen wir zunächst im Haupthaus über der Veranstaltungsetage zu. Dies ermöglicht Ihnen und Ihren Gäste eine Feier mit lauter Musik, die ab 1.00 Uhr aber mit Rücksicht auf individuelle Gäste angepasst werden muss.

Bei uns können Sie ‚open end’ feiern. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir ab 00.00 Uhr ein Nachtkostenbeitrag berechnen. Sie richtet sich nach der Gästezahl zu Beginn der Veranstaltung und ist in unseren AGB’s aufgeführt.

7. Wo können unsere Gäste parken?

Sie finden Parkplätze für Ihre Gäste direkt auf dem Klostergelände, an der gegenüberliegenden Straßenseite wie auch hinter dem Gebäude Hauptstraße 30.  Grundsätzlich stehen auch rund um das Kloster Hornbach kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.

8. Wie ist der weitere Ablauf, wenn wir uns für das Kloster Hornbach als Location entschieden haben?

Sobald Sie sich dazu entschieden haben, Ihr Fest im Hotel Kloster Hornbach zu feiern,  werden wir Ihnen eine Reservierungsbestätigung sowie einen Bankettvertrag mit allen besprochenen Eckpunkten (wie Datum der Veranstaltung, Zimmeranzahl etc.) zuschicken. Wir bitten Sie, die Vereinbarung innerhalb von zwei Wochen unterschrieben an uns zurück zu senden.

Im Rahmen der verbindlichen Buchung bitten wir um eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des zu erwartenden Gesamtumsatzes. Mit Eingang dieser Anzahlung ist Ihr Wunschtermin für beide Seiten verbindlich reserviert.

Die genauen Details sollten wir zwölf bis vier Wochen vor Ihrer Feier besprechen - auf Wunsch natürlich auch gerne früher. Sofern Sie auf von uns empfohlene externe Dienstleister zurückgreifen, koordinieren wir auch diese Termine bei uns im Haus entsprechend für Sie. Bitte denken Sie daran, externe Dienstleister frühzeitig zu buchen.

9. Wie verhält es sich mit den Zahlungsmodalitäten?

Im Anschluss an Ihre Feier lassen wir Ihnen eine Rechnung per Post zukommen. Der Rechnungsbetrag sollte bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung an das Hotel Kloster Hornbach überwiesen werden. Weitere Anzahlungen im Laufe der Vorbereitungszeit sind natürlich jederzeit möglich.

10. Was passiert, wenn wir unsere Feier aus unvorhersehbaren Gründen stornieren müssen?

Die gebuchte Veranstaltung kann bis 180 Tage vorher kostenfrei storniert werden. Danach gelten unsere Stornobedingungen der AGB’s. Grundsätzlich empfehlen wir, auch für private Feiern eine Reiserücktrittsversicherung (zum Beispiel über die HanseMerkur) abzuschließen.

11. Wir haben viele ältere Gäste und Familien mit Kindern. Ist das Kloster darauf eingerichtet?

Ältere Gäste und Familien mit Kindern sind herzlich willkommen. Die Veranstaltungsräume „HochZeit“ und „DenkMal“ sind mit dem Aufzug zu erreichen. Dieser fährt auch in das Untergeschoss, wo sich der Sanitärbereich befindet. Die weiteren Restaurants sind über wenige Stufen zu erreichen.

Für unsere kleinen Gäste haben wir einen separaten Wickelraum und eine Kindertoilette und können zahlreiche Hochstühle für die Abendfeier zur Verfügung stellen.

12. Dürfen Wunderkerzen angezündet werden?

Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Räumlichkeiten mit Rauchmeldern ausgestattet sind, bei denen eine direkte Verbindung zur Feuerwehr besteht.  Das Benutzen von Tischfeuerwerk und / oder Wunderkerzen sowie Nebelmaschinen ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Sollte Feueralarm fahrlässig oder durch Unachtsamkeit ausgelöst werden, haftet der Verursacher in vollem Umfang für die Kosten. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, haftet der Gastgeber. Gleiches gilt für Schäden an Tisch- bzw. Stuhlwäsche.

Bitte richten Sie Ihre Terminanfrage direkt an uns. Wir koordinieren die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten für Sie.

Ihre Ansprechpartner

Für Ihre Feier
Lara Diener
& Franziska Lösch

Tel.:
+49 6338 / 910 10-56
+49 6338 / 910 10-54

E-Mail:
veranstaltungen@kloster-hornbach.de

Fax: +49 6338 / 910 10-89

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